In Hadersdorf nichts Neues!

Seit Jahren ziehen sich die Verhandlungen mit der Gemeinde Hadersdorf am Kamp hin und sind auch in diesem Jahr wieder als „ergebnislos“ zu betrachten.

Die Verantwortlichen der Gemeinde meinen, dass es sich mit einer Gedenktafel, die 2009 angebracht wurde, erledigt hat. Dem ist nicht so. Diese Gedenktafel wird seit ihrer Anbringung sowohl von Angehörigen der Ermordeten als auch von den Opferverbänden kritisiert. Es geht nämlich aus ihr überhaupt nicht hervor, dass es sich bei den namentlich bekannten Ermordeten um Opfer der NS-Diktatur bzw. widerständige Gegner handelte.

Bereits seit Anbringung dieser kleinen Tafel in einer Ecke des Hadersdorfer Friedhofs wird diese von AktivistInnen jährlich ergänzt, um der Ermordeten würdig zu gedenken. Auf der Tafel heißt es ursprünglich:Hadersdorf

„Am 7. April 1945 ermordete an diesem Ort eine SS-Einheit 61 Gefangene. Aus der Haftanstalt Stein entlassen, waren sie auf dem Weg nach Wien. Niemals vergessen! Nie wieder“

Um das Grauen dieses Massakers in seiner wahren Bedeutung darzustellen, müsste der Text lauten:

„Am 7. April 1945 ermordete an diesem Ort eine SS-Einheit 61 politische Gefangene. Aus der Haftanstalt Stein entlassen, waren sie auf dem Weg nach Wien. Niemals vergessen! Nie wieder Faschismus

Die Gemeinde Hadersdorf, allen voran Bürgermeisterin Liselotte Golda, sind zu keiner vernünftigen Lösung bereit. Eine neue Tafel, auf der auch die Namen der Ermordeten angeführt sind, wurde vom KZ-Verband/VdA Niederösterreich angeboten, finanziert und hergestellt und könnte jederzeit angebracht werden. Eine Intervention der zukünftigen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner blieb ergebnislos, seit 2017 stehen die AktivistInnen nun in Kontakt mit der Volksanwaltschaft, diese hat bisher keine Antwort auf ihre Anfragen erhalten, das Büro der Bürgermeisterin bzw. Frau Golda persönlich reagiert einfach nicht auf die Kontaktaufnahme durch die Volksanwaltschaft.

Am 2. April 2017 fand nun die alljährliche Gedenkveranstaltung in Hadersdorf am Kamp statt. Trotz Einladung des KZ-Verbandes Niederösterreich nahm auch diesmal kein Vertreter oder Vertreterin der Gemeinde teil. Die Gedenktafeln wurden mittlerweile bereitgestellt und in diesem Jahr in den Friedhof getragen, um im Anschluss wieder mitgenommen zu werden. Die VertreterInnen des KZ-Verbandes/VdA Niederösterreich und Wien waren in diesem Jahr noch um eine einvernehmliche Lösung bemüht. Hier geht es vorrangig darum, den Opfern ihre Namen und ihre Geschichte zurückzugeben und den Angehörigen einen würdigen Ort des Gedenkens. Dieses Verbrechen muss Mahnung für zukünftige Generationen sein, die Sinnlosigkeit dieses Massakers steht im Vordergrund.

Es geht hier nicht um Schuldzuweisungen an die Täter, das wurde bereits in einem Prozess – kurz nach Kriegsende – behandelt.

Wir hoffen, dass sich die Gemeinde Hadersdorf am Kamp endlich gesprächsbereit zeigt und wir 2018 – ähnlich wie seit einigen Jahren in Krems – unter Mitwirkung der Gemeindevertretung Hadersdorf am Kamp der Ermordeten würdig gedenken werden.

 

 

 

Schändung des Andenkens der in der Mauthausener Gaskammer ermordeten KZ-Häftlinge

Nach Hasspostings im Internet: Prozess in Wels. Im Prozess identifiziert sich der Verteidiger mit dem Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft will Anklage erheben. Der Weisungsrat des Justizministeriums „ersucht“ die Staats­anwaltschaft, das Verfahren einzustellen!

Protesterklärung des KZ-Verbands:

Der KZ-Verband reagiert mit Fassungslosigkeit und Empörung auf den eben erst wieder erbrachten Beweis, dass es in Öster­reich trotz einschlägiger Gesetze möglich ist, die im KZ Maut­hausen begangenen Verbrechen straflos zu leugnen. Wenige Tage vor der Befreiung, am 28. April 1945, wurden in der Gas­kammer des KZ Mauthausen noch 42 österreichische Anti­fa­schisten ermordet. Die obersten Organe der österreichischen Justiz finden, dass ein Verteidiger, der diese Morde in der „so genannten Gaskammer“ als „strittig“ bezeichnet, halt ein biss­chen „übers Ziel hinausgeschossen“ hat.
Im Namen der Angehörigen dieser Ermordeten protestieren wir aufs Schärfste gegen die Tolerierung dieser Lügenhetze in österreichischen Gerichtssälen.
Es ist noch kein ganzes Jahr her, dass sich das Justizministe­rium vom Minister abwärts betroffen darüber zeigte, dass eine junge Grazer Staatsanwältin ein Strafverfahren gegen einen rechtsextremen Artikelschreiber eingestellt hatte, der befreite Mauthausen-Häftlinge als „Landplage“ beschimpft hatte. Als Konsequenz verfügte Justizminister Brandstetter, dass junge Staatsanwälte künftig besser geschult werden sollen.
Schon damals wiesen die Opferverbände darauf hin, dass der eigentliche Skandal darin besteht, dass die übergeordneten Organe die Einstellung des Strafverfahrens billigten und der Rechtsschutzbeauftragte (!) des Justizministeriums sich der Meinung des Artikelschreibers ausdrücklich anschloss.
Auch der neueste Skandal wurde von einer Einrichtung des Justizministeriums – dem so genannten Weisungsrat – ver­ursacht: Die Staatsanwaltschaft Wels leitete gegen jenen Rechtsanwalt, der Gaskammer und Krematorium im KZ Maut­hausen in Frage stellte, ein Verfahren gemäß NS-Verbotsgesetz ein und hat dieses nun auf Empfehlung des Weisungsrates eingestellt.
Diesmal ist es nicht möglich, die Weigerung der Justiz, gegen die rechtsextremen Hetzer die Gesetze anzuwenden, an eine unerfahrene Staatsanwältin zu delegieren: Die abenteuerliche Begründung des Weisungsrats kam vom Generalprokurator der Republik Österreich. Welche Konsequenz wird Justizminister Brandstetter diesmal ziehen?

Zusätzliche Informationen:
Die Gaskammer von Mauthausen und § 3g des Verbotsgesetzes

Zum Massensterben im Mittelmeer

Der KZ-Verband als Organisation der Überlebenden der NS-Diktatur und als Bewahrer des An­denkens an die Ermordeten und an jene, die von diesem Regime in die Flucht getrieben wor­den waren, ist empört über die jüngsten Reaktionen der EU-Institutionen und der öster­rei­chischen Bundesregierung.

Seit den Flüchtlingstragödien im Mittelmeer vor zwei Jahren war allen Verantwortlichen klar, dass es nur dann möglich ist, weitere Tausende vor dem Ertrinken zu retten, wenn die poli­ti­schen, finanziellen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten der Union genützt wer­den, um Rettungsprogramme für Schiffbrüchige wie das italienische „Mare Nostrum“ auszu­bauen und effizienter zu gestalten. Stattdessen wurde – auch auf Druck aus Österreich! – das italienische Rettungsprogramm eingestellt. Sich jetzt vor den Toten zu verbeugen und so zu tun, als könne das Massensterben dadurch beendet werden, dass den Schleppern der Kampf angesagt wird, ist scheinheilig. Damit wird auch die Mitschuld der europäischen Regierungen – darunter der österreichischen – an dieser humanitären Katastrophe ausgeblendet. Diese Ka­tastrophe ist wesentlich verursacht durch die Einwanderungspolitik der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die repressiven Einwanderungsbestimmungen der EU wurden von allen Regierungen mitverhandelt und mitbeschlossen. Wir verlangen von der österreichischen Bun­des­regierung, sich zu dieser Verantwortung zu bekennen und daraus die Konsequenz zu zie­hen, innerhalb der EU-Institutionen eindeutig Stellung zu beziehen gegen alle Versuche, Eu­ropa weiter abzuschotten.

70 Jahre nach der Befreiung Österreichs von Rassenwahn, Unterdrückung und Verfolgung ha­ben wir die Verpflichtung, allen Menschen zu helfen und ein würdiges Leben zu ermöglichen! Als Sofortmaßnahme fordern wir eine umfassende Hilfe für Italien zur Rettung aller Boots­flüchtlinge und ihren uneingeschränkten Zugang in die Europäische Union. Als nächster Schritt müssen legale Möglichkeiten zur Flucht in die EU geschaffen werden.

KZ-Verband Wien, 21. April 2015