Nach Hasspostings im Internet: Prozess in Wels. Im Prozess identifiziert sich der Verteidiger mit dem Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft will Anklage erheben. Der Weisungsrat des Justizministeriums „ersucht“ die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen!
Protesterklärung des KZ-Verbands:
Der KZ-Verband reagiert mit Fassungslosigkeit und Empörung auf den eben erst wieder erbrachten Beweis, dass es in Österreich trotz einschlägiger Gesetze möglich ist, die im KZ Mauthausen begangenen Verbrechen straflos zu leugnen. Wenige Tage vor der Befreiung, am 28. April 1945, wurden in der Gaskammer des KZ Mauthausen noch 42 österreichische Antifaschisten ermordet. Die obersten Organe der österreichischen Justiz finden, dass ein Verteidiger, der diese Morde in der „so genannten Gaskammer“ als „strittig“ bezeichnet, halt ein bisschen „übers Ziel hinausgeschossen“ hat.
Im Namen der Angehörigen dieser Ermordeten protestieren wir aufs Schärfste gegen die Tolerierung dieser Lügenhetze in österreichischen Gerichtssälen.
Es ist noch kein ganzes Jahr her, dass sich das Justizministerium vom Minister abwärts betroffen darüber zeigte, dass eine junge Grazer Staatsanwältin ein Strafverfahren gegen einen rechtsextremen Artikelschreiber eingestellt hatte, der befreite Mauthausen-Häftlinge als „Landplage“ beschimpft hatte. Als Konsequenz verfügte Justizminister Brandstetter, dass junge Staatsanwälte künftig besser geschult werden sollen.
Schon damals wiesen die Opferverbände darauf hin, dass der eigentliche Skandal darin besteht, dass die übergeordneten Organe die Einstellung des Strafverfahrens billigten und der Rechtsschutzbeauftragte (!) des Justizministeriums sich der Meinung des Artikelschreibers ausdrücklich anschloss.
Auch der neueste Skandal wurde von einer Einrichtung des Justizministeriums – dem so genannten Weisungsrat – verursacht: Die Staatsanwaltschaft Wels leitete gegen jenen Rechtsanwalt, der Gaskammer und Krematorium im KZ Mauthausen in Frage stellte, ein Verfahren gemäß NS-Verbotsgesetz ein und hat dieses nun auf Empfehlung des Weisungsrates eingestellt.
Diesmal ist es nicht möglich, die Weigerung der Justiz, gegen die rechtsextremen Hetzer die Gesetze anzuwenden, an eine unerfahrene Staatsanwältin zu delegieren: Die abenteuerliche Begründung des Weisungsrats kam vom Generalprokurator der Republik Österreich. Welche Konsequenz wird Justizminister Brandstetter diesmal ziehen?
Zusätzliche Informationen:
Die Gaskammer von Mauthausen und § 3g des Verbotsgesetzes