Hedwig Maschek (16.12.1921 – 15.2.2013)

Maschek Hedwig
Maschek Hedwig

Am 15. Februar starb Hedwig Maschek, frühere Grusch, geb. Schindler, im 92. Lebensjahr.
Die Verabschiedung von der Verstorbenen findet am 5.3.2013 um 10.30 Uhr in der Feuerhalle Simmering statt.

Aufgewachsen in Weissenbach a. d. Tristing in einer Schlosserfamilie, machte sie in Wien eine Kunstgewerbelehre und arbeitete schließlich als Lampennäherin. Bereits zur Zeit der austrofaschistischen Diktatur schloss sie sich dem illegalen KJV an. Ab Ende 1938 war sie in der Widerstandsgruppe in Wien-Margareten um Alfred Fuchs und  Ernst Allina tätig; ihr unmittelbarer Kontaktmann war Eduard Jaroslavsky, mit dessen Tochter Friederike sie befreundet war. Die KJV-Gruppe versuchte, die Hitlerjugend (HJ und BDM) zu infiltrieren und warb auf Flugblättern „für ein freies und unabhängiges Österreich“. Die Anklage beschuldigte Alfred Fuchs, Ernst Allina, Hedwig Schindler und Friedrike Jaroslavsky, bereits vom Frühjahr 1938 weg, also unmittelbar nach der Annexion Österreichs, den „Hochverrat“ dadurch begangen zu haben, dass sie versucht hätten, „ein zum Reiche gehörendes Gebiet vom Reiche loszureißen“, die beiden jungen Frauen auch, „die Massen durch Verbreitung von Schriften zu beeinflussen“. Jaroslavskys Vater stand nicht mit vor Gericht, weil ihn der Volksgerichtshof schon am 11.6.1941 zum Tode verurteilt hatte. Eine Woche vor der Verhandlung gegen seine Tochter war er im Berliner Strafgefängnis Plötzensee hingerichtet worden.
Am 24.9.1941 verurteilte das Oberlandesgericht Wien die beiden männlichen Angeklagten (Alfred Fuchs und Ernst Allina) zu Zuchthausstrafen und die beiden weiblichen Angeklagten zu Gefängnisstrafen – Hedwig Schindler zu 2½ Jahren, wobei ihr die 1½-jährige Untersuchungshaft angerechnet wurde. Über Hedwig Schindler und Friedrike Jaroslavsky hieß es im Urteil, sie seien zwar zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 18 Jahre alt gewesen, sie „machten jedoch einen intelligenten Eindruck. Das Gericht kam daher auf Grund ihrer Gesamtpersönlichkeit und des Eindruckes, welchen sie bei der Hauptverhandlung erweckten, zu der Überzeugung, dass sie nach ihrer geistigen und sittlichen Entwicklung fähig waren, das Ungesetzliche der Tat einzusehen und ihren Willen dieser Einsicht gemäß zu bestimmen.“ Sie hätten daher den  im Gesetz vorgesehenen Anspruch auf eine bevorzugte Behandlung als Jugendliche „verwirkt“.
Bei Hedwig Schindler käme, lt. Gericht, noch erschwerend hinzu, dass sie sich als Angehörige des Bunds Deutscher Mädel für die KPÖ betätigt habe. Die Strafverbüßung erfolgte in der thüringischen Mädchenstrafanstalt Hohenleuben sowie in der „Anstalt für Erziehungsbedürftige“ in Hirtenberg bei Wiener Neustadt.
Nach Verbüßung der vollen Haftzeit wurde sie ein Jahr nach dem Urteil, im September 1942, entlassen, musste aber in ihren Geburtsort Weissenbach übersiedeln und sich bei der Gestapo Wiener Neustadt melden.

Die Verabschiedung von der Verstorbenen findet am 5.3.2013 um 10.30 Uhr in der Feuerhalle Simmering statt.